Logo Kanton Bern / Canton de BerneDatenschutzaufsichtsstelle

Rechte der Betroffenen

Ihre Datenschutzrechte

Jede Person hat das Recht,

Anwendungsfälle

Kantonale Behörden 

Das kantonale Register der Datensammlungen informiert darüber, welche Behörde welche Daten über Sie bearbeitet. Auskunfts-, Sperr- oder Löschgesuche müssen bei der jeweiligen Behörde direkt gestellt werden und gelten auch nur für diese. Mustergesuche finden Sie hier

Fahrzeughalterauskünfte

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) gibt auf Anfrage bei Nennung einer weissen bernischen Kontrollschildnummer den Namen und die Adresse der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters bekannt.

Jede Person kann diese Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt stellt hierfür einen Service zur Verfügung. Achtung: Die Datensperre gilt nicht in jedem Fall. Wer ein berechtigtes Interesse gemäss Strassenverkehrsgesetz nachweisen kann, erhält trotz Datensperre Auskunft über den betreffenden Fahrzeughalter oder die betreffende Fahrzeughalterin.

Schengener Informationssystem SIS/VIS

Das Schengener Informationssystem (SIS) und das zentrale Visa-Informationssystem (VIS) werden von den Schengenstaaten betrieben, zu denen auch die Schweiz gehört. Es enthält über 54 Millionen gespeicherte Daten. Beim  überwiegenden Teil handelt es sich um Informationen über gestohlene oder gesuchte Fahrzeuge und um Identitätsdokumente. 1,5 Millionen Daten betreffen Personen, die polizeilich und gerichtlich gesucht werden, vermisst oder mit einem Einreiseverbot belegt sind.

Auch hier hat jede Person das Recht, Auskunft über ihre Daten zu erhalten, sie berichtigen oder löschen zu lassen und bei Ablehnung Beschwerde zu führen. Auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) finden Sie Musterbriefe sowie weitere Informationen.

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