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Register der Datensammlungen

Informationen zu Datensammlungen

Das Register der Datensammlungen informiert darüber, welche Behörde welche Daten bearbeitet. Es enthält Angaben über die verantwortliche Behörde, Titel und Zweck der Datenbearbeitungen, Art und Umfang der Daten, regelmässige Bekanntgaben und Datenempfänger und die Aufbewahrungsfrist. Die verantwortliche Behörde ist verpflichtet, ihre Datensammlungen und die dazugehörigen Angaben der Aufsichtsstelle zu melden.

Auskunfts- und Einsichtsgesuch

Jede Person kann mit Hilfe des Registers die zuständige Behörde finden, die möglicherweise Daten über sie bearbeitet, und bei ihr ein Auskunfts- oder Einsichtsgesuch zu Daten stellen, die sie über sie bearbeitet.

Für ein Auskunfts- oder Einsichtsgesuch steht Ihnen folgendes Musterformular zur Verfügung:

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