Um zu erfahren, welche Daten eine bestimmte Behörde über Sie bearbeitet, können Sie ein Auskunftsgesuch stellen. Dieses Gesuch müssen Sie bei der betreffenden Behörde direkt einreichen. Es gibt keine «allwissende» Behörde, bei der solche Auskünfte zentral zu erfahren wären (siehe auch «Aus dem Alltag: Warum das Recht auf Datenschutz mühsam sein kann – und muss»).
Wer seine Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen möchte, muss dies ebenfalls bei der betreffenden Behörde direkt beantragen. Geht es z. B. um Ihre Fahrzeughalterdaten, wenden Sie sich ans Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. Die grösste Wirkung erzielt Ihr Datenschutzsperrgesuch bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde, denn diese darf gewisse Auskünfte über Sie an Private weitergeben – je nach Gemeindereglement sogar im Rahmen einer Listenauskunft (z. B. alle Personen eines bestimmten Jahrgangs). Um diese Daten sperren zu lassen, müssen Sie ein Gesuch bei Ihrer Gemeinde stellen.
Muster für Auskunfts- und Sperrgesuche finden Sie hier: