Die liebe Bürokratie. Als Wahlkampfthema ist sie Kassenschlager und auch für Smalltalk eignet sie sich bestens, weil jeder ein Müsterli beisteuern kann. Tritt man aber mal einen Schritt hinter den Ärger zurück, erkennt man: Die oft mühsam anmutenden Verwaltungsstrukturen haben ihre Berechtigung. Zu dieser Einsicht ist auch ein Vater gekommen, der neulich bei der Datenschutzaufsichtsstelle (DSA) anrief. Er wollte wissen, wie er Einblick in sämtliche Daten nehmen könne, die im schulischen Kontext über sein Kind vorhanden sind – angefangen bei der Volksschule über die Schulsozialarbeit bis hin zur kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion. Unsere Auskunft schmeckte ihm nicht besonders: Er müsse bei jeder einzelnen Behörde ein Gesuch stellen. Leicht entnervt fragte er zurück, warum es keine zentrale Stelle dafür gebe. Antwort: Zum Schutz der Privatsphäre Betroffener darf jede Behörde nur gerade so viel wissen, wie sie zur Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben benötigt. Dieses sogenannte Need-to-know-Prinzip fusst auf dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, mit dem Bürgerinnen und Bürger vor übermässigen Eingriffen bewahrt werden. Die Alternative wäre ein allwissender Staat mit gläsernen Bürgerinnen und Bürgern (oder in diesem Falle Schülerinnen und Schülern). Diese Antwort leuchtete dem Vater so sehr ein, dass er sich nun mit einer gewissen Freude an die einzelnen Gesuche machte. Fazit: Wenn man zwischen maximalem Komfort und grundlegenden Rechten wählen kann, fällt die Entscheidung nicht schwer. Oder?