Datensammlungen
Das kantonale Register der Datensammlungen informiert darüber, welche Behörde welche Daten bearbeitet.
Ihre Datenschutzrechte
Jede Person hat die folgenden persönlichen Datenschutzrechte:
- Das Recht auf Auskunft und Einsicht, welche Daten eine Behörde über sie bearbeitet.
- Das Recht, die Bekanntgabe der eigenen Daten sperren zu lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweisen kann. Für Listenauskünfte braucht es keinen Interessennachweis.
- Das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
- Das Recht, nicht mehr benötigte Daten vernichten und Internet-Publikationen löschen zu lassen.
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