Gemeinde, Kanton oder Privatperson?
Sich im Datenschutzrecht zu orientieren, ist gar nicht so einfach. Die Kantone und der Bund haben je eigene Gesetze. In den Grundsätzen unterscheiden diese sich kaum – sie haben vor allem Einfluss darauf, welche Behörde für welches Anliegen zuständig ist. Das wiederum hängt davon ab, wer die betreffenden Daten bearbeitet (sie z. B. erhebt, speichert oder weiterleitet).
Für den Kanton Bern gilt, vereinfacht gesagt, Folgendes: Die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle (DSA) berät und beaufsichtigt zurzeit nur kantonale Behörden. Entsprechend kann sie auch nur solche Anfragen beantworten, die sich auf kantonale Behörden beziehen.
Um Ihnen eine grobe Orientierung zu bieten, hat die DSA folgendes Schema erstellt:

Natürlich ist dieses Schema nicht allumfassend. Es gibt auch Grenzfälle, bei denen die Einteilung nicht so klar ist wie hier dargestellt. Eine Ausnahme ist bereits angedeutet: Wenn ein privates Unternehmen oder eine Privatperson im kantonalen Auftrag handelt, ist die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle gleichwohl zuständig. Ein gängiges Beispiel dafür sind Spitäler, Pflegeheime oder psychiatrische Einrichtungen, die im Rahmen der medizinischen Grundversorgung tätig sind.
Weitere Informationen finden Sie bei den Aufgaben der DSA. Sollten Sie dennoch unsicher sein, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, dürfen Sie sich gerne via Kontaktformular (siehe rechts) melden.