Logo Kanton Bern / Canton de BerneDatenschutzaufsichtsstelle

Aufgaben

Aufgaben gegenüber Behörden

Die Datenschutzaufsichtsstelle (DSA) ist die kantonale Aufsichtsstelle nach dem bernischen Datenschutzgesetz (KDSG). Als solche unterstützt sie die kantonalen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den Datenschutz und die Informationssicherheit.

Die DSA

  • berät die Behörden informell,
  • nimmt formell Stellung zu Erlassentwürfen und anderen datenschutzrelevanten Massnahmen,
  • prüft beabsichtigte elektronische Datenbearbeitungen mit besonderen Risiken für die betroffenen Personen (Vorabkontrolle) und
  • führt Informationssicherheitsprüfungen von in Betrieb stehenden Systemen und Applikationen (Audits) durch.

Aufgaben für betroffene Personen

Für betroffene Personen, die ein Anliegen zum Umgang von kantonalen Behörden mit ihren Daten haben, ist die DSA Anlaufstelle für

  • Beratung, Vermittlung und die
  • Behandlung von Beschwerden.

Mit dem Register der Datensammlungen von kantonalen Behörden schafft sie Transparenz, damit betroffene Personen ihre Rechte auf Auskunft und Einsicht sowie bei Bedarf auf Berichtigung oder Löschung wahrnehmen können.

Aufgaben anderer Aufsichtsstellen

Die bernischen Gemeinden, für die ebenfalls das kantonale Datenschutzgesetz gilt, haben eigene Datenschutzaufsichtsstellen (z.B. die Stadt Bern). Diese sind die erste Anlaufstelle für Fragen der Gemeindebehörden und betroffener Personen, die ein Anliegen zum Datenschutz in ihrer Gemeinde haben.

Private Personen und Organisationen, insbesondere kommerzielle Unternehmen, unterstehen dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der Aufsicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Dieser ist auch zuständig für die Beratung von Personen, deren Daten von privaten Organisationen bearbeitet werden.

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