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04. Dezember 2025
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Datenschutzgesetz: für die Zukunft gewappnet

Gute Nachrichten für den Datenschutz: Mit einer klaren Mehrheit von 101 zu 28 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) hat der Grosse Rat am Mittwoch das revidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) angenommen.

«Wir begrüssen, dass das Parlament sich so intensiv und seriös mit der komplexen Vorlage auseinandergesetzt hat und dass kaum jemand deren Bedeutung infrage gestellt hat», kommentiert Ueli Buri, Leiter der kantonalen Datenschutzaufsichtsstelle (DSA). Besonders erfreulich: In allen Punkten ist die Ratsmehrheit den Anträgen des Regierungsrats und der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) gefolgt. «Beide hatten exzellente Vorarbeit geleistet und jeden Rückweisungsantrag aus der ersten Lesung geprüft – mit dem Ergebnis, dass die Vorlage in ihrer bestehenden Form optimal ist», so Buri weiter. Dass auch zur zweiten Lesung diverse Anträge eingegangen waren, zeugt indes von einer gewissen Verunsicherung. Teilweise wird befürchtet, dass das neue KDSG gegenüber dem bisherigen eine Verschärfung darstellt. Dem ist nicht so, wie Buri betont: «Das, was als Verschärfung wahrgenommen wird, ist keine Folge der Gesetzgebung, sondern der Digitalisierung. In einer virtuellen Welt, die sich so rasant entwickelt, müssen Datenschutz und Informationssicherheit professionalisiert werden – und mit diesem Gesetz wurde das Fundament dafür gefestigt.» Davon werden ab Sommer 2026 auch die Gemeinden und kommunalen Körperschaften des Kantons Bern profitieren. Der einzige Wermutstropfen: Im Rahmen seiner Budgetdebatte hat der Grosse Rat mittelfristig nur 3,2 statt der 4 beantragten neuen Stellen für die DSA bewilligt (die für die DSA wichtige Kommunikationsstelle wurde auf ein Jahr befristet). Ausserdem dürfen wir das neue Personal erst ab Inkrafttreten einsetzen, sodass die Gemeinden noch nicht sofort auf unsere Beratung und neuen Hilfsmittel hoffen können.

Lieber Prävention als Sanktion

Trotzdem überwiegt die Freude über die gelungene Revision. Dass die DSA künftig mehr Befugnisse erhält, wird an ihrer Grundausrichtung nichts ändern. Ihr Credo – lieber Prävention als Sanktion – hat sie vor mehreren Jahren in ihren strategischen Zielen festgehalten. Und dabei bleibt es: «Die DSA verfügt über ein klares und den Behörden bekanntes Profil: Als Kompetenzzentrum für Informationssicherheit und Datenschutz unterstützt sie die verantwortlichen Behörden primär durch lösungsorientierte Beratung und Zusammenarbeit unter Wahrung ihrer organisatorischen und fachlichen Unabhängigkeit; die formellen Aufsichtsinstrumente setzt sie ein, wo dies gesetzlich vorgesehen (insbes. Vorabkontrollen und ISDS-Audits) oder zur Durchsetzung eines angemessenen Datenschutzes unvermeidbar ist.»

Die DSA begreift sich auch künftig als «Hüterin der Waage» zwischen dem Grundrecht der Bevölkerung auf Datenschutz und der Arbeitsfähigkeit der Behörden.

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