Videoüberwachung als Datenbearbeitung
Der Einsatz einer Videokamera – ob zur Echtzeitüberwachung oder zur Aufzeichnung – fällt unter das Datenschutzrecht, wenn immer Personen auf dem Bildmaterial erkennbar sind. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist besonders heikel, weil dabei stets auch Unbeteiligte aufgenommen werden, die mit dem Zweck der Überwachung nichts zu tun haben. Es bestehen deshalb hohe Anforderungen an die Rechtmässigkeit, die Verhältnismässigkeit und die Sicherheit des Bildmaterials.
Polizeiliche Videoüberwachung
Die Videoüberwachung
- bei Massenveranstaltungen
- zur Verhinderung und Ahndung von Straftaten an öffentlichen Orten
- sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude und ihrer Benutzerinnen und Benutzer
ist im Polizeigesetz (PolG, Artikel 122 ff.) und in der Polizeiverordnung (PolV, Artikel 45 ff.) geregelt. Sie muss stets vorgängig von der Kantonspolizei Bern bewilligt bzw. mit dieser rückbesprochen werden. Auf der Website der Kantonspolizei finden Sie weitere Informationen, Vorlagen und Checklisten.
Videoüberwachung zu ausserpolizeilichen Zwecken
Ausserhalb des Polizeibereichs kann die Fachgesetzgebung vorsehen, dass Videoüberwachungsgeräte zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingesetzt werden dürfen (z. B. beim Strafvollzug). Ohne ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis ist der Einsatz von Videokameras nur in Ausnahmefällen zulässig (z. B. zur Überwachung eines Wartezimmers in der Notfallaufnahme eines Spitals).
Generelle Vorabkontrollpflicht
Noch vor Inbetriebnahme einer Videoüberwachung müssen Behörden sie grundsätzlich der zuständigen (kantonalen oder kommunalen) Datenschutzaufsichtsstelle zur Vorabkontrolle unterbreiten. Sind bei bestehenden Videoüberwachungen wesentliche Änderungen geplant, so müssen auch diese der Aufsichtsstelle vorgelegt werden.
Private Videoüberwachung
Videoüberwachungen durch private Personen oder Unternehmen fallen unter das Datenschutzgesetz des Bundes und unterstehen somit der Aufsicht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Auf dessen Website finden Sie weitere Informationen.
Einen Fachbeitrag zum Thema "Private Videoüberwachung im kommunalen öffentlichen Bereich" von der ehemaligen DSA-Mitarbeiterin Liz Fischli-Giesser finden Sie hier (barrierefrei).