Gesundheitsdaten
Die Angaben über den Gesundheitszustand stellen besonders schützenswerte Personendaten dar. Für die Bearbeitung dieser Personendaten gelten erhöhte Anforderungen an die gesetzliche Grundlage und die Sicherheit (z.B. verschlüsselter E-Mail-Verkehr). Bearbeiten medizinische Fachpersonen Gesundheitsdaten, müssen sie die Schweigepflicht nach kantonalem Gesundheitsgesetz und möglicherweise zusätzlich die berufliche Geheimnispflicht nach Strafgesetzbuch beachten.
Hilfsmittel zum Thema
- Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonen – Leitfaden der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
- Aufbewahrung und Archivierung des Patientendossiers – Schema für Klinikinformationssysteme (KIS)
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