Gesundheitsdaten
Die Angaben über den Gesundheitszustand stellen besonders schützenswerte Personendaten dar. Für die Bearbeitung dieser Personendaten gelten erhöhte Anforderungen an die gesetzliche Grundlage und die Sicherheit (z.B. verschlüsselter E-Mailverkehr). Bearbeiten medizinische Fachpersonen Gesundheitsdaten, müssen sie die Schweigepflicht nach kantonalem Gesundheitsgesetz und möglicherweise zusätzlich die berufliche Geheimnispflicht nach Strafgesetzbuch beachten.
Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonen, Leitfaden der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.
Aufbewahrung und Archivierung des Patientendossiers, Schema für Klinikinformationssysteme (KIS).
Seite teilen