Logo Kanton Bern / Canton de BerneDatenschutzaufsichtsstelle

Gemeinden

Datenbearbeitung durch Gemeindebehörden

Die Bearbeitung von Personendaten durch Behörden von Gemeinden und anderen gemeinderechtlichen Körperschaften untersteht dem Datenschutzgesetz (KDSG). Gemeindebehörden im Sinne des KDSG sind die Amtsstellen der Gemeindeverwaltung sowie auch Dritte, soweit ihnen öffentliche Aufgaben der Gemeinde übertragen sind.

Kommunale Aufsichtsstellen

Gemeinden und andere gemeinderechtliche Körperschaften bezeichnen für ihren Aufgabenbereich eine eigene unabhängige Aufsichtsstelle für Datenschutz. Deren Aufsicht gemäss KDSG stellt eine fachliche Aufsicht dar; sie besteht neben der kantonalen Aufsicht gemäss dem Gemeindegesetz (GG, Artikel 85 ff.).

Die Pflichten der Gemeinden und ihrer Datenschutzaufsichtsstellen sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Übersicht über die Pflichten der Gemeinden und ihrer Datenschutzaufsichtsstellen 

Anlaufstellen für Datenschutzfragen

Betroffene Personen können sich mit Fragen zum Datenschutz in ihrer Gemeinde an die kommunale Aufsichtsstelle wenden.

Die Gemeindebehörden können sich mit Datenschutzfragen an folgende Stellen wenden:

  • an ihre kommunale Aufsichtsstelle;
  • an das Amt für Gemeinden und Raumordnung für Beratung in allgemeinen Datenschutzfragen;
  • an die Kontaktstellen für Datenschutz der betreffenden Direktion bzw. der Staatskanzlei für Beratung zu fachspezifischen Datenschutzfragen.

Die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle bleibt Anlaufstelle für die Datenschutzaufsichtsstellen gemeinderechtlicher Körperschaften (BSIG 1/152.04/9).

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