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13. Januar 2026
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News aus der DSA
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Aus dem Alltag: Wenn Briefe mitgelesen werden

Unsere Grundrechte sind unantastbar? Nicht ganz. Zur Organisation des gesellschaftlichen Miteinanders muss der Staat sie immer wieder einschränken. Das offensichtlichste Beispiel hierfür ist die Haftstrafe: Wer für ein Verbrechen verurteilt wurde, verwirkt vorübergehend sein Recht auf Freiheit – nicht aber alle anderen Rechte. Der Delinquent bleibt auch dann Rechtssubjekt, wenn er die Schwelle zur Justizvollzugsanstalt überschritten hat. Zum Beispiel kann er nach wie vor Akteneinsicht beantragen oder sich für den Schutz seiner Daten einsetzen.

Einem im Kanton Bern Inhaftierten ist dies sehr bewusst. Mehrfach hat er sich schon an die DSA gewandt, um Rechtsauskunft oder Vermittlung zu erhalten – und in einigen Fällen konnten wir ihm zu seinem Recht verhelfen. Zuletzt beklagte er sich darüber, dass die Justizvollzugsanstalt (JVA) seine Post kontrolliert habe. Die entsprechende Verfügung der JVA schickte er dankenswerterweise gleich mit. Aus dieser ging hervor, dass es für die Briefkontrolle erstens eine Rechtsgrundlage gibt und dass diese zweitens im konkreten Fall auch greift. 

Verdächtige Symbole, verhältnismässiger Eingriff

Zwar dürfen Gefängnisinsassen Kontakt zur Aussenwelt halten. Die JVA muss aber dafür sorgen, dass daraus keine Gefahr hervorgeht – weder für die Haftanstalt selbst noch für den Vollzugserfolg des Insassen. Der Umgang mit den falschen Personenkreisen könnte schliesslich dessen Rückfallrisiko erhöhen. Gemäss JVA trugen einige Briefe des Betroffenen verdächtige Symbole und mussten deshalb geprüft werden. 

Als Datenschutzbeauftragte sahen wir keinen Anlass, den Ausführungen der JVA zu misstrauen. Dem Insassen gegenüber stellten wir klar: Grundrechte können eingeschränkt werden, wenn dies auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruht und im öffentlichen Interesse liegt. Beides ist aus den oben genannten Gründen der Fall. Auch muss die Einschränkung verhältnismässig sein, was ebenfalls zutrifft: Die JVA kontrolliert eingehende Briefe nicht systematisch, sondern im konkreten Verdachtsfall. Sie fertigt dann eine Sicherheitskopie an, informiert den Insassen darüber und gibt ihm das Original zurück – aus unserer Sicht die denkbar behutsamste Form einer Briefkontrolle.


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