Logo Kanton Bern / Canton de BerneDatenschutzaufsichtsstelle

Informationssicherheit

Schutz der Daten und Systeme

Die Informationssicherheit schützt alle für die Geschäftsprozesse notwendigen Daten und die datenverarbeitenden technischen Systeme mit angemessenen und wirksamen Massnahmen sowohl im technischen als auch im nicht-technischen (organisatorischen) Umfeld. Dabei folgen die risikominimierenden Massnahmen den Anforderungen der Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.

Schutzziele

Die Schutzziele werden wie folgt definiert:

  • Vertraulichkeit: Die Bearbeitung von Daten erfolgt ausschliesslich durch autorisierte und befugte Nutzerinnen und Nutzer. Die Daten dürfen nicht unrechtmässig zur Kenntnis gelangen.
  • Integrität: Kein unbemerktes und nicht autorisiertes Bearbeiten von Daten. Diese müssen jederzeit korrekt und vollständig sein.
  • Verfügbarkeit: Umfasst das Zurverfügungstellen von Daten im gewünschten und benötigten Zeitraum. Die Daten müssen bei Bedarf stets in der notwendigen Qualität vorhanden sein.

Weitere Schutzziele der Informationssicherheit sind:

  • Authentizität: Das Sicherstellen der Echtheit und Überprüfbarkeit von Daten und Nutzerinnen/Nutzern
  • Nachvollziehbarkeit: Die Bearbeitung der Daten muss erkennbar und nachvollziehbar sein.
  • Verbindlichkeit: Die Bearbeitung der Daten muss eindeutig einem Nutzer/einer Nutzerin zugeordnet werden können.

Umsetzen und Überprüfen von Massnahmen

Um die Schutzziele einhalten und die Sicherheit der Daten jederzeit nachvollziehbar gewährleisten zu können (Art. 4 DSV), setzt die für die Datenbearbeitung verantwortliche Stelle Massnahmen zum Schutz der Systeme um. Periodisch überprüft sie die Wirksamkeit von Massnahmen und hält die Restrisiken fest.

Seite teilen