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Neues Datenschutzgesetz: FAQ für Gemeinden

Am 1. September 2026 soll das revidierte Datenschutzgesetz (KDSG) in Kraft treten. Die grösste Neuerung betrifft über 1000 Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften im Kanton Bern: Sie haben künftig keine eigenen Aufsichtsstellen mehr, sondern fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Datenschutzbehörde (DSB; bisher: DSA). Schon jetzt erreichen uns Fragen zur Übergangsphase. Wir haben sie zusammengetragen, ergänzt und beantwortet. Dieses FAQ ist vorübergehender Natur, bleibt mindestens bis Ende 2026 bestehen und wird bei Bedarf erweitert.

Ist Ihre Frage nicht dabei oder noch nicht ganz beantwortet? Kontaktieren Sie uns!

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