Vor etwas mehr als 25 Jahren hat der Grosse Rat das Datenschutzgesetz verabschiedet. Die damalige Erwartung, dass der Einsatz moderner Informationstechniken stetig zunehmen wird, hat sich bestätigt. Die Datenschutzaufsichtsstelle hat noch nie so viele Informatikprojekte überprüft wie 2011. Noch besteht jedoch Handlungsbedarf, namentlich im langfristigen Umgang mit elektronischen Daten. Dies zeigt der Bericht 2011 der Datenschutzaufsichtsstelle. So fehlen beispielsweise bei vielen Informatikprojekten nach wie vor Archivierungskonzepte.
Für die Überprüfung der Fahrberechtigungen arbeitet das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt mit der Applikation «Fahrberechtigungsregister». Eine Nachprüfung der seit langem in Betrieb stehenden Applikation hat gezeigt, dass die Datenschutzanforderungen weitgehend gut eingehalten werden. Anpassungen sind jedoch beim Löschen von Daten und bei der Aufbewahrung angezeigt. Grösserer Handlungsbedarf besteht bei einer Datenbankanwendung der Erziehungsberatungsstellen zur Fallbearbeitung. Der Auditbericht zeigte wesentliche Defizite in den Bereichen Benutzerberechtigung und Benutzerverwaltung, Datenmanagement sowie Archivierung und Löschung auf.
Das revidierte Datenschutzgesetz beauftragt die Aufsichtsstelle, ein Internetregister zu führen, um der Bevölkerung einen Überblick über die behördlichen Datensammlungen zu geben. Dieses Projekt hat die Aufsichtsstelle 2011 abgeschlossen.
Führen Spitäler Klinikinformationssysteme zur elektronischen Patientendokumentation ein, haben sie diese der Aufsichtsstelle zur Vorabkontrolle zu unterbreiten. Die Aufsichtsstelle stellte bei allen vorgeprüften Projekten zwei Mängel fest: Abgeschlossene Fälle wurden nicht inaktiv gesetzt und die Suchabfragen umfassten auch abgeschlossene Fälle.
Vorabkontrollen wurden auch im Bereich der Videoüberwachung gemacht. Bei der Videoüberwachung zum Schutz der Polizeiwachen hat die Polizei die von der Aufsichtsstelle gemachten Vorschläge weitgehend übernommen. Die Aufsichtsstelle hält fest, dass die Überwachung öffentlicher Plätze vor Polizeiwachen nur in geringfügigem Umfang, und nur soweit es zum Gebäudeschutz erforderlich ist, erfolgen darf. Auch eine Passantenüberwachung oder die Überwachung von Verkehrsteilnehmerinnen und
-teilnehmern ist zu vermeiden. Sollen Kameras auch zur Überwachung von allenfalls vor Polizeiwachen stattfindenden Massenveranstaltungen eingesetzt werden, muss der Wechsel mit technischen Massnahmen gesichert sein.
Schliesslich hat sich die Aufsichtsstelle auch mit der Ortung von Mitarbeitenden der Polizei befasst. Für besondere Einsätze – etwa bei Demonstrationen – kann die Polizei ihre Mitarbeitenden via GPS orten. Diese Ortung stösst in Gebäuden und städtischen Gebieten jedoch an Grenzen. Deshalb prüfte die Polizei den Einsatz einer Ortung über Drahtlosnetzwerke, die auch von Privatpersonen betrieben werden. Dafür müssen Daten ohne Wissen der Netzbesitzer erhoben und gespeichert werden. Nachdem ein gleiches Vorgehen durch Google Street View zu vielen Fragen geführt hatte, liess die Polizei bei der Aufsichtsstelle prüfen, ob eine solche Ortung zulässig ist. Es zeigte sich nun, dass dafür eine gesetzliche Grundlage fehlt.
Mediendokumentation
Bericht 2011 der Datenschutzaufsichtsstelle